Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)


Das BFSG stärkt Inklusivität und Zugänglichkeit von Internetinhalten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Verabschiedung am

24. März 2021

Anwendungsbereich u.a.

Inter- & Intranetseiten
Mobile Anwendungen
Telekommunikationsdienste

Gesetzestext

Bundesgesetzblatt

background
Kurz & Knapp

Was steht drin im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Dieses Video informiert Sie über die wichtigsten Rahmenpunkte.

WCAG Konformitätsstufen

Die WCAG sind ein international anerkannter Standard, der sicherstellen soll, dass Websites und Anwendungen für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen zugänglich sind.

Fragen & Antworten

Wann tritt das BFSG in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Juli 2021 verkündet, und das BFSG wird am 28. Juni 2025 wirksam.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?

Bei einem Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben Marktüberwachungsbehörden die Befugnis, die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einzuschränken oder zu untersagen. Sie können auch Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals u.a. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen etc., Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden, E-Book-Lesegeräte, Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten u.a. Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Dienste zur Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals etc., Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und hierfür bestimmte Software sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Stellt die Marktaufsicht fest, dass eine Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen gerecht wird, so wird der Dienstleister zunächst aufgefordert, die Konformität der Dienstleistung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz herzustellen. Kommt ein Dienstleister dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Marktüberwachungsbehörde, Geldstrafen verhängen, um Verstöße zu ahnden. Diese Maßnahme wird u.a. dann ergriffen, wenn ein Dienstleister seine Hauptverpflichtungen auch weiterhin nicht erfüllt. Sodann kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Im § 36 des BFSG sind die Verstöße aufgelistet, die eine Grundlage für die Verhängung von Geldstrafen bieten.

Wozu dient das Barrierefreiheitstärkungsgesetz

Die Verordnung im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert die spezifischen Anforderungen für Barrierefreiheit, die für Produkte und Dienstleistungen gelten. Dieses Gesetz führt erstmals die Verpflichtung für private Wirtschaftsakteure ein, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen, sofern ihre Produkte oder Dienstleistungen unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

Warum ist das BFSG wichtig?

Der European Accessibility Act (EAA) wurde am 13. Dezember 2019 verabschiedet. Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den EAA in nationales Recht umsetzen. Die EU-Mitgliedstaaten haben grundsätzlich drei Jahre Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und den EAA in nationales Recht umzusetzen. Daher sollte die Umsetzung des EAA bis spätestens zum 28. Juni 2022 erfolgt sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Fristen und Umsetzungszeiträume je nach nationaler Gesetzgebung variieren können.

Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?

Vom Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind Kleinstunternehmen befreit, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erwirtschaften oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

Anforderungen

Wahrnehmbarkeit


Informationen und Benutzeroberflächen sind derart zu präsentieren, dass diese von allen Nutzern wahrnehmbar sind, unabhängig von den individuellen Wahrnehmungsfähigkeiten. Hierzu ist sicherzustellen, dass Informationen visuell, auditiv und taktil uneingeschränkt zugänglich sind.

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Bedienbarkeit


Benutzeroberflächen und Benutzerführung sind derart zu gestalten, dass eine Interaktion effektiv und effizient durchführbar ist. Hierzu sind alle technischen und kommunikativen Barrieren zu beseitigen, die eine Nutzung von Webseiten und mobilen Anwendungen erschweren könnten.

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Verständlichkeit


Das Prinzip der Verständlichkeit bezieht sich darauf, dass Informationen und Bedienungselemente auf der Website oder Anwendung klar und verständlich präsentiert werden, so dass Benutzer sie problemlos erfassen und nutzen können.

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Robustheit


Inhalte und Funktionen sind unabhängig von Technologien, Betriebssystemen, Browserversionen und Hilfstechnologien umzusetzen, sodass Nutzer unabhängig von den von ihnen verwendeten Endgeräten auf alle Inhalte uneingeschränkt zugreifen können.

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EAA


Der European Accessibility Act legt Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit fest, die von den Herstellern und Anbietern von Produkten und Dienstleistungen erfüllt werden müssen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind, einschließlich Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen.

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WCAG


Die WCAG legen Kriterien fest, wie Webinhalte gestaltet sein sollten, um sie für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich zu machen, einschließlich Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen. Die Richtlinien beziehen sich auf Aspekte wie Textalternativen für Bilder, navigierbare Strukturen, Farbkontraste, Tastaturzugänglichkeit, Vermeidung von bewegten Inhalten, Verständlichkeit von Texten und vieles mehr.

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BITV


BITV 2.0 steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0. Es handelt sich um eine deutsche Verordnung, die die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Stellen im Internet und bei anderen IT-Angeboten regelt. Die BITV 2.0 setzt die europäische Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Richtlinie) in deutsches Recht um.

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