Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)


Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Gesetzgebung, die die Schaffung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) regelt. Diese Verordnung wurde 2012 eingeführt und ist ein integraler Bestandteil des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass digitale Dienste und Websites, die von öffentlichen Stellen und Unternehmen angeboten werden, für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen zugänglich sind.

Die BITV legt Richtlinien fest, die die barrierefreie Gestaltung von Websites, Anwendungen, Dokumenten und Multimedia-Inhalten betreffen. Dazu gehören klare Sprache, alternative Texte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit und die Unterstützung von Screenreadern. Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen eine Selbsterklärung zur Barrierefreiheit abgeben und ihre Angebote auf Konformität mit den BITV-Richtlinien prüfen lassen.

Die BITV trägt dazu bei, die Gleichberechtigung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der digitalen Welt zu fördern. Sie gilt für Bundesbehörden und hat auch Auswirkungen auf die digitale Barrierefreiheit in Ländern und Kommunen in Deutschland. Durch wiederholte Aktualisierungen wird sichergestellt, dass die Verordnung den sich ständig verändernden technologischen Entwicklungen und den steigenden Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht wird.

Verpflichtend ab

22. März 2012

Anwendungsbereich u.a.

Inter- & Intranetseiten
Mobile Anwendungen
Programmoberflächen
Elektronische Verwaltungsabläufe

Gesetzestext

Bundesamt für Justiz

Kriterien

Webseiten und Anwendungen

Die BITV legt Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Anwendungen fest, einschließlich der Verwendung von klaren und einfachen Sprache, alternativen Texten für Bilder und Multimedia-Inhalten sowie der Unterstützung von Tastaturbedienung.

Selbsterklärung und Prüfung

Anbieter von digitalen Inhalten und Dienstleistungen müssen eine Selbsterklärung zur Barrierefreiheit abgeben und ihre Angebote auf Konformität mit den BITV-Richtlinien prüfen lassen.

Dokumente und Multimedia

Die Verordnung betrifft nicht nur Websites, sondern auch Dokumente, Präsentationen und multimediale Inhalte, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden.

Technische Anforderungen

Wahrnehmbarkeit


Informationen und Benutzeroberflächen sind derart zu präsentieren, dass diese von allen Nutzern wahrnehmbar sind, unabhängig von den individuellen Wahrnehmungsfähigkeiten. Hierzu ist sicherzustellen, dass Informationen visuell, auditiv und taktil uneingeschränkt zugänglich sind.

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Bedienbarkeit


Benutzeroberflächen und Benutzerführung sind derart zu gestalten, dass eine Interaktion effektiv und effizient durchführbar ist. Hierzu sind alle technischen und kommunikativen Barrieren zu beseitigen, die eine Nutzung von Webseiten und mobilen Anwendungen erschweren könnten.

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Verständlichkeit


Das Prinzip der Verständlichkeit bezieht sich darauf, dass Informationen und Bedienungselemente auf einer Website oder in einer Anwendung klar und verständlich präsentiert werden, so dass Benutzer diese problemlos erfassen und nutzen können.

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Robustheit


Inhalte und Funktionen sind unabhängig von Technologien, Betriebssystemen, Browserversionen und Hilfstechnologien umzusetzen, sodass Nutzer unabhängig von den von ihnen verwendeten Endgeräten auf alle Inhalte uneingeschränkt zugreifen können.

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